Schülertransport / Schulweg


Der Schulweg bzw. der Weg zum Kindergarten ist ein wichtiges Stück Lebensweg und für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder von grosser Bedeutung. Grundsätzlich soll der Schulweg von den Kindern selbständig zurückgelegt werden können. Kinder lernen auf dem Schulweg ihre Umwelt kennen, sie spielen, knüpfen Kontakte und tragen ihre sozialen Konflikte ohne die Beteiligung von Erwachsenen aus. Daher sollten die Kinder diesen Weg möglichst selbständig zurücklegen.

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Diese entscheiden, wie ihr Kind den Schulweg zurücklegt. Die Primarschule Berg SG ergreift nur dann Massnahmen, wenn der Schulweg für einzelne Kinder nicht zumutbar ist.

Ob ein Schulweg zumutbar ist, hängt von folgenden Kriterien ab: Von der Person des Kindes, von der Art des Schulweges (Länge, Höhendifferenz, Beschaffenheit) und dessen Gefährlichkeit. Massgebend für die Beurteilung sind dabei das Alter des Kindes und seine körperlichen und kognitiven Fähigkeiten (So kann man z.B. von einem Sechstklässler mehr Selbstständigkeit erwarten als von einem Kind im Kindergarten.).

Kantonale Rechtsmittelentscheide legen bei der Länge eines Schulweges die Grenze der Zumutbarkeit für Kinder des Kindergartens und der Unterstufe bei einer Distanz zwischen 1.2 und 1.6 Kilometern fest, älteren Primarschülern sind Schulwege bis zu zwei Kilometern zumutbar.

Die Schule informiert die Eltern über die Berechtigung gemäss den vorgängig genannten Grenzwerten.

Gesuche für eine Ausnahmebewilligung sind schriftlich an die Schulverwaltung einzureichen. Über solche Gesuche entscheidet die Schulverwaltung.