A | ABSENZEN/DISPENSATIONEN Falls Ihr Kind krank ist, melden Sie es telefonisch oder schriftlich direkt bei der Lehrperson ab. Wir bitten Sie, keine mündliche Abmeldung durch ein Nachbarskind ausrichten zu lassen. ARZTUNTERSUCH Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr und in der 5. Klasse statt. Unsere Schulärzte sind: |
B | BESUCHSTAGE Mindestens einmal jährlich findet ein Elternbesuchstag statt. Durch dieses und andere Angebote bekommen die Eltern einen Einblick in den Schulalltag. Die Daten der Besuchstage werden jeweils frühzeitig veröffentlicht. Auch ausserhalb dieser offiziellen Anlässe sind unsere Lehrpersonen gerne bereit, die Eltern zu einem Unterrichtsbesuch zu empfangen. BLOCKZEITEN Blockzeiten sind jeden Morgen von 08.00 Uhr bis 11.40 Uhr. Während dieser Zeit findet für alle Kinder vom 2. Kindergarten bis zur 6. Klasse Unterricht statt. Den Eltern der Kinder im 1. Kindergartenjahr steht es offen, ob sie ihr Kind semesterweise von der 1. Morgenlektion abmelden möchten (d.h. Unterrichtsbeginn um 8.50 Uhr). |
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H | HANDY Während der Schulzeit (inkl. Pausen) sind keine elektronischen Geräte wie Handy, i-Pod, MP3-Player auf dem Schulareal erlaubt. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler aus speziellen Gründen (gesundheitliche Gründe, langer Schulweg), auf Wunsch der Eltern, ein elektronisches Gerät auf dem Schulareal dabeihaben, ist die Klassenlehrperson von den Eltern dahingehend zu informieren. In diesem Fall muss das Gerät der zuständigen Lehrperson vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden. Das Gerät kann nach dem Unterricht bei der Lehrperson wieder abgeholt werden. Wird gegen diese Regel verstossen, wird das Gerät eingezogen und muss von den Erziehungsberechtigten bei der entsprechenden Klassenlehrperson abgeholt werden. Im Wiederholungsfall werden die Geräte bei der Schulleitung deponiert und können dort von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. HOMEPAGE Bei der Homepage der Primarschule Berg SG gibt es einen externen Bereich, der für alle Website-Benutzer sichtbar ist. Vor dem Hintergrund des Datenschutzes bitten wir die Eltern, die entsprechende Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. |
I | INFORMATIONEN RUND UM DIE SCHULE Was lernt mein Kind in der Schule? Wie wichtig sind Noten? Wann ist die obligatorische Schulzeit zu Ende? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den verschiedenen Informationsblättern des Amtes für Volksschule, die elektronisch zur Verfügung stehen. INTEGRATIVE SCHÜLERFÖRDERUNG (ISF) Integrativ heisst „einbeziehend, zu einer Einheit verbindend“. Das Gegenstück ist separativ, was „ausschliessend, aussondern“ bedeutet. Die Integrative Schulung zielt auf eine gemeinsame Förderung möglichst vieler Kinder in der Regelklasse. |
J | JOKERTAG Sie können das Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr durch schriftliche Mitteilung an die Lehrperson vom Unterricht befreien. |
L | LAGER Jedes Jahr findet für die 3./4. und für die 5./6.Klasse ein obligatorisches Skilager statt. Zur Förderung des Klassengeistes nehmen möglichst alle Schüler/innen daran teil. Dispensationen werden nur in begründeten Fällen (z.B. gesundheitliche Gründe mit Arztzeugnis) erteilt. LÄUSE Zweimal pro Jahr, jeweils nach den Sommer- und den Sportferien, werden die Kinder durch eine Kopflausfachfrau kontrolliert. |
M | MIETE SCHULRÄUMLICHKEITEN Die Turnhalle der Primarschulanlage Berg wird für verschiedene Anlässe vermietet. Die Turnhalle eignet sich für die sportliche Nutzung, Anlässe, Versammlungen und für Konzerte. Das Foyer / der Multifunktionsraum sowie das Office (Küche) können ebenfalls gemietet werden. Grösse Turnhalle: 361 m2 Inventar Adresse Kontakt Bedingungen Reservation MUSIKALISCHER GRUNDKURS Die musikalische Grundschule ist in den obligatorischen Stundenplan der 1. und 2. Primarklasse integriert. Die Lektionen werden in der Regel von Lehrpersonen der Schule für Musik erteilt. Die Finanzierung der Lektionen übernimmt die Primarschule Berg SG. |
O | OBERSTUFE Im Oberstufenzentrum Grünau, Wittenbach, werden die Sekundar- und Realschüler unterrichtet. Der Schulweg kann mit dem Fahrrad oder mit dem Postauto der Linie Arbon-St.Gallen bewältigt werden. |
P | PROJEKTWOCHEN/EXKURSIONEN Exkursionen, Projekttage und Lager sind Anlässe, welche den Schulalltag auflockern und ergänzen. Sie sind obligatorischer Teil des Unterrichts und müssen von allen Kindern besucht werden. Bei frühzeitiger Information der Eltern kann für solche Anlässe von der üblichen Stundentafel und damit von den Blockzeiten abgewichen werden. |
S | SCHÜLERTRANSPORT Der Anspruch auf einen Schülertransport besteht grundsätzlich bei einem unzumutbaren Schulweg. SCHULHAUSREGELN Für die Schüler und Kindergartenkinder der Primarschule Berg SG gelten die Schulhausregeln der PSBerg. SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST Der schulpsychologische Dienst ist kantonal organisiert. Die Anmeldung für eine schulpsychologische Abklärung erfolgt normalerweise über die Klassenlehrpersonen. SCHWIMMUNTERRICHT Der Schwimmunterricht ab der 1. Klasse ist ein obligatorischer Bestandteil des Unterrichts und findet alle drei Wochen im Hallenbad Wittenbach statt. Eine Schwimmlehrerin führt die Klassen durch die Schwimmlektionen und bringt den Kindern den Wassersicherheitsche nach Lehrplan Volksschule St.Gallen bei. Dieser beinhaltet: SKILAGER Jeweils im März findet das Skilager in Vignogn GR statt. Die Schulkinder der Fest verbunden mit dem Skilager ist das jährliche Grümpelturnier. Die Durchführung des Grümpelturniers hat seit 1969 zum Zweck, einen Teil des Gewinnes an die Schule weiterzugeben, mit welchem die Elternbeiträge für das Skilager subventioniert werden. Aktuell bezahlen die Eltern pro Kind |
Z | ZAHNARZT Jedes Kind ab dem zweiten Kindergartenjahr sollte seine Zähne einmal pro Jahr von einem Zahnarzt untersuchen lassen. Sie als Eltern haben die Möglichkeit, Ihr Kind von einem unserer Schulzahnärzte Dr. med. dent. Schmid aus Steinach oder Dr. med. dent. Hüskens aus Freidorf untersuchen zu lassen. Sie können Ihr Kind aber auch zu einem privaten Zahnarzt schicken. |
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