A | ABSENZEN/DISPENSATIONENFalls Ihr Kind krank ist, melden Sie es telefonisch oder schriftlich direkt bei der Lehrperson ab. Wir bitten Sie, keine mündliche Abmeldung durch ein Nachbarskind ausrichten zu lassen. Sie können das Kind an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr durch schriftliche Mitteilung an die Lehrperson vom Unterricht befreien. Die Klassenlehrperson muss mindestens 3 Tage vor dem Bezug von schulfreien Halbtagen schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Das Gesuchformular ist bei der Klassenlehrperson zu beziehen und ihr ausgefüllt zurückzugeben.
Absenzenreglement Primarschule Berg SG
Gesuch - freie Halbtage
ARZTUNTERSUCHDie Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr und in der 5. Klasse statt.
Unsere Schulärzte sind:
Frau Dr. med. Karin Reinecke
Herr Dr. med. Burkhard Jeske |
B | BESUCHSTAGEMindestens einmal jährlich findet ein Elternbesuchstag statt. Durch dieses und andere Angebote bekommen die Eltern einen Einblick in den Schulalltag. Die Daten der Besuchstage werden jeweils frühzeitig veröffentlicht. Auch ausserhalb dieser offiziellen Anlässe sind unsere Lehrpersonen gerne bereit, die Eltern zu einem Unterrichtsbesuch zu empfangen.
BLOCKZEITENBlockzeiten sind jeden Morgen von 08.00 Uhr bis 11.40 Uhr. Während dieser Zeit findet für alle Kinder vom 2. Kindergarten bis zur 6. Klasse Unterricht statt. Den Eltern der Kinder im 1. Kindergartenjahr steht es offen, ob sie ihr Kind semesterweise von der 1. Morgenlektion abmelden möchten (d.h. Unterrichtsbeginn um 8.50 Uhr). |
E | ETHIK, RELIGIONEN, GEMEINSCHAFT (ERG)Das Fach Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) wird ab der 3. Primarklasse als Wahlpflichtfach in zwei Ausprägungen angeboten. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind in ERG Schule oder ERG Kirche geht. ERG Schule wird von Lehrpersonen der Schule und ERG Kirche von Lehrpersonen der Kirche unterrichtet.
ERG findet im regulären Stundenplan statt und wird im Schulhaus unterrichtet. |
H | HANDYWährend der Schulzeit (inkl. Pausen) sind keine elektronischen Geräte wie Handy, i-Pod, MP3-Player auf dem Schulareal erlaubt. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler aus speziellen Gründen (gesundheitliche Gründe, langer Schulweg), auf Wunsch der Eltern, ein elektronisches Gerät auf dem Schulareal dabeihaben, ist die Klassenlehrperson von den Eltern dahingehend zu informieren. In diesem Fall muss das Gerät der zuständigen Lehrperson vor Unterrichtsbeginn abgegeben werden. Das Gerät kann nach dem Unterricht bei der Lehrperson wieder abgeholt werden.
Wird gegen diese Regel verstossen, wird das Gerät eingezogen und muss von den Erziehungsberechtigten bei der entsprechenden Klassenlehrperson abgeholt werden. Im Wiederholungsfall werden die Geräte bei der Schulleitung deponiert und können dort von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. HOMEPAGEBei der Homepage der Primarschule Berg SG gibt es einen externen Bereich, der für alle Website-Benutzer sichtbar ist. Vor dem Hintergrund des Datenschutzes bitten wir die Eltern, die entsprechende Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. |
I | INFORMATIONSBLÄTTER FÜR ELTERNWas lernt mein Kind in der Schule? Wie wichtig sind Noten? Wann ist die obligatorische Schulzeit zu Ende?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den verschiedenen Informationsblättern des Amtes für Volksschule, die elektronisch zur Verfügung stehen.
Weitere Infos finden Sie hier: ISFIntegrativ heisst „einbeziehend, zu einer Einheit verbindend“. Das Gegenstück ist separativ, was „ausschliessend, aussondern“ bedeutet.
Die Integrative Schulung zielt auf eine gemeinsame Förderung möglichst vieler Kinder in der Regelklasse. Lernende mit unterschiedlichen Begabungen, mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich werden durch einen Schulischen Heilpädagogen (SHP) oder eine Schulische Heilpädagogin (SHP) unterstützt und in ihrem Lernprozess begleitet
Lokales Förderkonzept Primarschule Berg SG |
L | LAGERJedes Jahr findet für die 3./4. und für die 5./6.Klasse ein obligatorisches Skilager statt. Zur Förderung des Klassengeistes nehmen möglichst alle Schüler/innen daran teil. Dispensationen werden nur in begründeten Fällen (z.B. gesundheitliche Gründe mit Arztzeugnis) erteilt. Zusätzlich findet für die 5./6.Klasse jedes zweite Jahr eine Landschulwoche (Klassenlager) statt. Diese leitet die Klassenlehrperson.
Jedes Jahr findet für die 1./2. Klasse und den Kindergarten eine Sonderwoche, parallel zum Skilager statt. LÄUSEFalls Kinder von Läusen und/oder Nissen befallen sind, sollte dies unbedingt der Klassenlehrperson gemeldet werden.
Zweimal pro Jahr, jeweils nach den Sommer- und den Sportferien, werden die Kinder durch eine Kopflausfachfrau kontrolliert. |
M | MUSIKALISCHER GRUNDKURSDie musikalische Grundschule ist in den obligatorischen Stundenplan der 1. und 2. Primarklasse integriert. Die musikalische Grundschule wird von der Schulgemeinde finanziert. Die Lektionen werden in der Regel von Lehrpersonen der Schule für Musik erteilt. MUSIKSCHULEDie Berger Schüler besuchen den freiwilligen Musikunterricht an der Schule für Musik in Wittenbach. 1984 gründeten die Gemeinden Berg, Muolen, Häggenschwil und Wittenbach einen Zweckverband. |
O | OBERSTUFEIm Oberstufenzentrum Grünau, Wittenbach, werden die Sekundar- und Realschüler unterrichtet. Der Schulweg kann mit dem Fahrrad oder mit dem Postauto der Linie Arbon-St.Gallen bewältigt werden. |
P | PROJEKTWOCHEN/EXKURSIONENExkursionen, Projekttage und Lager sind Anlässe, welche den Schulalltag auflockern und ergänzen. Sie sind obligatorischer Teil des Unterrichts und müssen von allen Kindern besucht werden. Bei frühzeitiger Information der Eltern kann für solche Anlässe von der üblichen Stundentafel und damit von den Blockzeiten abgewichen werden. |
S | SCHULISCHE HEILPÄDAGOGINNEN
- Unterrichten in der Regelklasse im Teamteaching mit der Klassenlehrperson
- Arbeit mit Kleingruppen
- Arbeit mit einzelnen Kindern
- Beobachtung der Kinder im Unterricht
- Durchführung von Lernstandserfassungen
- Erstellen von Förderplänen
- Begleitung der Kinder mit individuellen Lernzielen (ILZ)
- Beratung der Lehrpersonen bezüglich der heterogenen Lerngruppen in der Klasse
- Fachaustausch
- Vermitteln und Koordinieren von Interventionen
- Gespräche (Runde Tische) veranlassen und leiten
Die Klassenverantwortung liegt weiterhin bei der Klassenlehrperson. SCHULLEITUNGDie Schulleitung ist für die organisatorischen Belange verantwortlich. Ihr obliegt insbesondere die Führung der Schulhausteams und die Planung und Organisation des Schulbetriebes. Die Schulleitung ist für die Eltern Ansprechsperson für allgemeine Fragen zum Schulbetrieb oder für Probleme, die nicht im direkten Kontakt mit den Klassenlehrkräften gelöst werden können SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENSTDer schulpsychologische Dienst ist kantonal organisiert. Die Anmeldung für eine schulpsychologische Abklärung erfolgt normalerweise über die Klassenlehrpersonen. SCHULRATDer Schulrat ist für die gesamte Schule von Kindergarten bis zur 6. Klasse verantwortlich. Er setzt sich aus 3 Mitgliedern zusammen, die jeweils an der Urne für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Der Schulrat führt die Schule. Einen Teil der Führungsaufgaben hat er an die Schulleitungen übertragen, damit er sich auf die längerfristigen und strategischen Führungsaufgaben konzentrieren kann.
SCHWIMMUNTERRICHTDer Schwimmunterricht ist an der Primarschule Berg wie folgt geregelt:
- Der Schwimmunterricht findet ab der ersten Klasse jede dritte Woche statt.
- Der Unterricht findet im Klassenverband unter Beizug von 1-2 Schwimmhilfen mit gültigem Schwimmbrevet statt.
- Ende 3. Klasse wird der obligatorische Wassersicherheits-Check (WSC) im Hallenbad absolviert. Mehr Informationen finden Sie unter www.swimsports.ch.
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Z | ZAHNARZTJedes Kind ab dem zweiten Kindergartenjahr sollte seine Zähne einmal pro Jahr von einem Zahnarzt untersuchen lassen. Sie als Eltern haben die Möglichkeit, Ihr Kind von einem unserer Schulzahnärzte Dr. med. dent. Schmid aus Steinach oder Dr. med. dent. Hüskens aus Freidorf untersuchen zu lassen. Sie können Ihr Kind aber auch zu einem privaten Zahnarzt schicken.
Wenn Sie sich für einen Schulzahnarzt (Dr. med. dent. Schmid / Dr. med. dent. Hüskens) entscheiden, ist die Untersuchung für Sie kostenlos. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihr Kind von einem anderen Zahnarzt untersuchen zu lassen; in diesem Falle übernimmt die Schulgemeinde jedoch keine Untersuchungskosten.
Ihr Kind wird die ganze Primarschulzeit vom selben Zahnarzt untersucht, es sei denn, Sie melden uns eine Änderung.
Anmeldung Schulzahnarzt |